B 5 K 11.410 verkündet am 22.06.2012
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Nach geheimer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende
im Namen des Volkes
folgendes
1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 31. Mai 2011
verpflichtet, das Bürgerbegehren,,Einkaufsmarkt in Effeltrich“ zuzulassen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar
Dem Gericht lag der Text vor, der bei der Bürgerbefragung auf jeder Seite erschienen war:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde die Errichtung eines Einkaufsmarktes /Supermarktes auf dem Gemeindegrundstück, an der Forchheimer Straße, hinter dem Rathaus aktiv betreibt und dazu das Grundstück zur Verfügung stellt (Verkauf oder Erbpacht)?
Soll zudem die Bürgerinitiative bei den Verhandlungen und bei der Umsetzung aktiv beratend beteiligt werden?
Und zu obigem positivem Urteil für das Bürgerbegehren führte.
Im Urteil steht in der Begründung unter anderem:
… Aufgrund dieser Vorgeschichte ist es ebenfalls offensichtlich, dass die Gründe, die die Umsetzung des von dem Bürgerbegehren favorisierten Vorhabens hemmen oder blockieren, bei der Gemeinde bzw. beim Gemeinderat zu suchen sind. …