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Dezember 18, 2009
Bürgerbegehren „Neubau des Effeltricher Kindergartens“

„Neubau des Effeltricher Kindergartens“

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass der Kindergarten nicht auf dem Grundstück an der Forchheimer Strasse gebaut wird?

Begründung:
Die Mehrheit des Gemeinderates beabsichtigt, den Kindergarten neu an der Forchheimer Straße hinter dem Rathaus, zu bauen.
Aus der Lage an der stark befahrenen Forchheimer Straße ergeben sich mehrere Gründe gegen einen Kindergarten an dieser Stelle:

1. Durch das hohe Verkehrsaufkommen ist die Sicherheit der Kinder beim Bringen und Abholen schwer zu gewährleisten.
2. Die Kinder wären durch Lärm- Feinstaub- und Abgase stark belastet.
3. Die beim bisherigen Kindergartenstandort vorhandene Anbindung des Kindergartens an die Natur, z.B. für Spaziergänge der Kinder, wäre nicht mehr gegeben.

Eine Verminderung der Verkehrsbelastung, die eine Ortsumgehungsstraße brächte, ist frühestens in 15 bis 20 Jahren zu erwarten, da bislang keine Ortsumgehung vorgesehen und geplant ist. In der Zwischenzeit wären mehrere Generationen von Kindergartenkindern den oben genannten Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt.
Ein vom Architekten vorgeschlagenes Altenzentrum, als Lärmschutz für den Kindergarten, wäre eine Zumutung für die Senioren und entbehrt jeder Grundlage, da keine Investoren vorhanden sind und unklar ist, ob überhaupt Bedarf besteht.
Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt:

1. Karl Heinz Wirth, Holzleite 24, 91090 Effeltrich Stellvertr.: Peter Jasinski, Rosenweg 11, 91090 Effeltrich
2. Thomas Hinze, Peter Henlein Weg 3, 91090 Effeltrich Stellvertr.: Thomas Will, Rosenweg 11, 91090 Effeltrich
3. S. Lasch-Siebold Martin Behaim Weg 4, 91090 Effeltrich Stellvertr.: Günther Häußer, Hofgärten 14, 91090 Effeltrich

Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.

Nr. Name Vorname
Geb.Dat. Straße, PLZ, Ort Unterschrift Bemerkung
der Behörde Bemerkung d. Behörde
1.

2.
3.
4.

5.

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