Satzung

Die Effeltricher Liste

Präambel
„Die Effeltricher Liste“ (DEL) ist eine im Gemeindebereich Effeltrich (mit den Ortsteilen Effeltrich und Gaiganz) kommunalpolitisch tätige Vereinigung.
Ihr Ziel ist es, aktiv an einer vorausschauenden und sachbezogenen Dorfpolitik mitzuwirken, die den sozialen und kulturellen Belangen der Bürger und der besonderen Verantwortung für Frieden, Umwelt und Natur gerecht wird. ihren Mitgliedern ist bewusst, dass dies nur in einem Klima des ehrlichen und toleranten Miteinanders gelingen kann, wenn die Fraktionen im Effeltricher Gemeinderat fair zusammenarbeiten, wenn Sachfragen vernünftig vorbereitet und diskutiert sowie getroffene Entscheidungen den Bürgern verständlich gemacht werden. Dafür setzen sich die DEL und ihre Vertreter mit aller Kraft ein.

1 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder Wahlberechtigte Bürger der Gemeinde Effeltrich werden, sofern er sich zu den im Programm festgelegten Grundsätzen der DEL bekennt. Für die formale Mitgliedschaft ist eine diesbezügliche Erklärung Voraussetzung. Über Fragen der Mitgliedschaft entscheidet die Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit, auf Antrag in geheimer Abstimmung.

2 Beitrag
Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, die Höhe des Beitrags kann jedes DEL-Mitglied für sich persönlich frei bestimmen.

3 Gremien
Erklärtes Ziel der DEL ist die ständige tätige Mitwirkung aller Mitglieder. Dies soll – von in der Satzung spezifizierten Ausnahmen abgesehen – durch fortwährendes Rotieren der Funktionen erreicht werden. Personenbezogene Funktionen sollen weitgehend vermieden werden.

3.1 Die Vollversammlung (VV )
Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Gruppe. Sie entscheiden über

  • Satzungsänderungen
  • Wahl und Entlastung des Kassiers
  • Wahl der Revisoren
  • Wahl des Sprechers und seines Stellvertreters
  • Kandidatenaufstellung für Kommunalwahlen
  • Fragen der Mitgliedschaft

Die Vollversammlung wird auf Antrag der Mehrheit der Mitgliederversammlung (außerordentliche VV) , mindestens aber einmal jährlich einberufen (ordentliche VV). Hierzu sind alle stimmberechtigten Mitglieder schriftlich oder elektronisch und mindestens zwei Wochen im voraus zu laden. Der Ladung ist eine Tagesordnung und – soweit vorhanden – der Wortlaut der zu behandelnden Anträge beizufügen. Für die ordnungsgemäße Ladung ist der Sprecher verantwortlich; er achtet auch darauf, dass die ordentliche VV vor Ablauf der Jahresfrist einberufen wird.
Die VV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.
Versammlungsleiter und Schriftführer der VV werden zu Beginn der Versammlung gewählt. Die Festlegung der Beschlussfähigkeit und die Durchführung dieser Wahl obliegt dem Sprecher oder dessen Stellvertreter.  Satzungsänderungen und Entscheidungen über Mitgliedschaftsfragen bedürfen der 2/3-Mehrheit (der Anwesenden). Alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl können in Übereinstimmung mit dem Kommunalwahlrecht andere Verfahren angewandt werden.
Personenbezogene Abstimmungen wie Wahlen. Entlastung und Mitgliedschaftsfragen sind auf Antrag in geheimer Form vorzunehmen. Ein solcher Antrag bedarf keiner Begründung.

3.2 Die Mitgliederversammlung (MV)
Die Mitgliederversammlung ist das „Arbeitsgremium“ der DEL. Sie soll mindestens einmal im Monat abgehalten werden. Ihre Aufgabe ist die Diskussion der kommunalpolitischen Themen, die Weiterentwicklung und Anpassung des kommunalpolitischen Programms, Wege zur Umsetzung der politischen Ziele aufzuzeigen, die Bildung und Auflösung von Ausschüssen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde. Als ordnungsgemäße Ladung gilt die Bekanntgabe des Termins in der vorhergehenden Mitgliederversammlung, die schriftliche oder elektronische Ladung. Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst.
Versammlungsleiter und Schriftführer werden im Rotationsverfahren bestimmt.

3.3 Ausschüsse
Zu allen kommunalpolitisch relevanten Themen sollen Ausschüsse gebildet werden, in denen Sachverhalte vorgeklärt, Berichte an die Mitgliederversammlung vorbereitet und Beschlussempfehlungen ausgearbeitet werden. Die Bildung oder Auflösung von Ausschüssen obliegt der MV.

3.4 Kassier und Revisoren
3.4.1 Kassier
Die Funktion des Kassiers ist vom Rotationsverfahren ausgeschlossen. Er wird in geheimer Wahl von der VV für die Dauer eines Jahres gewählt. Aufgabe des Kassiers ist die Führung und Aufzeichnung der Kassengeschäfte.  Grundsätzlich sind die Aufzeichnungen so zu führen, dass alle Ein- und Auszahlungen buchungstechnisch erfasst, mit Quittungen (evtl. Eigenbelege) belegt und inhaltlich nachvollziehbar sind.

3.4.2 Revisoren
Einmal jährlich vor der ordentlichen VV (auf Antrag der MV auch vor einer außerordentlichen VV) überprüfen die Revisoren die Kassengeschäfte. Sie stellen die Ordnungsmäßigkeit fest und berichten der VV. Sie sprechen eine Beschlussempfehlung zur Entlastung des Kassiers aus. Können sich die Revisoren nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen, berichtet jeder für sich.

3.5 Sprecher

Der Sprecher vertritt die DEL nach außen, hält Kontakt mit den Mandatsträgern, führt die laufenden Geschäfte der DEL und lädt zur VV ein. Er wird in der VV mit absoluter Mehrheit für die Dauer von einem Jahr gewählt. Dem Sprecher steht ein Vertreter zur Seite.

Diese Satzung tritt durch Beschluss auf der Vollversammlung am 11. Dezember 2014 in Kraft und ersetzt die Version vom 9. Januar 2014.